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Gebäudeenergiegesetz 2024: Heizen

Immobilienkontor Kleve: Gebäudeenergiegesetz 2024 heizen

Was Hausbesitzer ab 2024 beim Heizen beachten müssen

Am 1. Januar 2024 tritt die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft. Das sogenannte Wärmegesetz soll den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen einleiten. Neu installierte Heizungen müssen ihre Wärme künftig zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme beziehen. Allerdings gilt diese Pflicht zunächst nur für Neubauten.

Für Bestandsgebäude und Neubauten in Baulücken gilt die 65-Prozent-Vorgabe erst, wenn die Stadt oder Gemeinde einen kommunalen Wärmeplan vorgelegt hat. Hier die wichtigsten Regelungen:

Kein Betriebsverbot für funktionierende Heizungen

Das neue Gesetz enthält keine neue Austauschpflicht für funktionierende Heizungen – mit Ausnahme des bestehenden Betriebsverbots für 30 Jahre alte Standardheizkessel. Bis spätestens Ende 2044 müssen jedoch alle mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizungen außer Betrieb genommen werden, wenn sie nicht mit Biomasse oder Wasserstoff weiter betrieben werden können.

Einbau fossiler Heizungen weiterhin möglich

Bis zum Vorliegen der kommunalen Wärmepläne dürfen in bestehenden Gebäuden weiterhin alle bisher zulässigen Heizungen eingebaut werden. Sie müssen aber ab 2029 zu 15 Prozent, ab 2035 zu 30 Prozent und ab 2040 zu 60 Prozent mit Biomasse oder Wasserstoff betrieben werden. Dies gilt auch für Ölheizungen über das Jahr 2026 hinaus. Das bisherige Einbauverbot für Ölheizungen wurde aufgehoben, da Ölheizungen mit E-Fuels als Alternative zu Heizöl betrieben werden können.

Beratung vor Heizungseinbau wird Pflicht

Allerdings müssen sich Hauseigentümer vor dem Einbau einer neuen Heizung, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben wird, von einer fachkundigen Person – zum Beispiel einem Handwerker oder Bezirksschornsteinfeger – beraten lassen. Insbesondere sollen die Hauseigentümer über die steigenden Betriebskosten durch die CO2-Bepreisung fossiler Brennstoffe und die zu erwartende Preisentwicklung bei Biomasse und Wasserstoff informiert und über Alternativen beraten werden. Darüber hinaus soll auf mögliche Auswirkungen der Wärmeplanung hingewiesen werden.

Qualifiziert. Erfahren. Engagiert.

Heiner Brindöpke

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