Tippgeberprovision

Was ist ein echter Immobilientipp, der zu einer lukrativen Provision führt? Wer kommt als Tippgeber infrage und wie berechnet sich die Tippgeberprovision? Hier finden Sie Antworten auf diese Fragen.

Welche Merkmale hat ein echter Immobilientipp?

Zu einem echten Immobilientipp gehört der Wille des Eigentümers, die Liegenschaft tatsächlich verkaufen zu wollen. Überdies treffen die folgenden Bedingungen zu:

  • Das Anwesen liegt in Nordrhein-Westfalen und ist kein Zwangsversteigerungsobjekt. Außerdem darf es weder online (z. B. Internetportale) noch offline (z. B. Zeitungen) angeboten worden sein.
  • Das Objekt wird von keiner anderen Immobilienfirma betreut.
  • Der Verkäufer ist mit der Empfehlung einverstanden, an einer Zusammenarbeit interessiert und erwartet meine Kontaktaufnahme.
  • Zwischen dem Verkäufer und mir kommt ein qualifizierter Makleralleinauftrag zustande.
  • Die Gültigkeitsfrist bezieht sich auf die Dauer des Alleinauftrags.

Welche Voraussetzungen muss der Tippgeber erfüllen?

Um für das ImmobilienkontorKleve als Tippgeber infrage zu kommen, müssen Sie volljährig und geschäftsfähig sein. Zudem dürfen Eigentümer des Objekts und Tippgeber nicht dieselbe Person sein.

Gibt es mehrere Tippgeber für dieselbe Immobilie, hat nur derjenige Anspruch auf die Tippgeberprovision, der den Tipp zuerst abgegeben hat. Dies gilt lediglich dann, wenn ein Qualifizierter Makleralleinauftrag zustande kommt.

Ihre Tippgeberprovision liegt insgesamt bei 15 % meiner Maklerprovision und sie wird in zwei Teilen ausgezahlt. Der erste Teil – die Sofortprämie – wird nach Abschluss des Vertrags fällig und beträgt 250 Euro. Ich setze mich nach Vertragsabschluss mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen die Sofortprämie zu bezahlen. Nach dem erfolgreichen Verkauf der Immobilie wird der Rest der Prämie fällig.  

 

Beispiel:

Verkaufspreis:                        500.000 Euro

Maklerprovision (4,76 %)         23.800 Euro

Ihre Tippgeberprovision         3.570 Euro

Welche Voraussetzungen muss der Tippgeber erfüllen?

Bitte beachten Sie, dass ich die Tippgeberprovision erst nach Eingang der Maklerprovision auszahle. Dazu benötige ich von Ihnen eine Rechnung, Zahlungsziel 7 Tage.  Ihre Provision ist steuerpflichtig gemäß Paragraf 22 Abs. 3 EStG.

Falls der Verkäufer die Provision an das Immobilienkontor-Kleve nicht ausbezahlt oder die Immobilie nicht verkauft wird, erhält der Tippgeber keine Provision.

Ich weise Sie ausdrücklich darauf hin, dass sich Tippgeberofferten nicht an Personen richten, die in einem Vertrauensverhältnis zu einem Immobilienbesitzer stehen (z. B. wirtschaftliche oder persönliche Berater) oder denen Tipps dieser Art standesrechtlich untersagt sind (z. B. Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater).

Das Immobilienkontor-Kleve behält sich die Ablehnung von Immobilien vor.

Haben Sie noch Fragen oder Wünsche? Wenden Sie sich vertrauensvoll an das ImmobilienkontorKleve. Ihr Vertrauen ist bei mir in besten Händen!