Haus & Grund: Aussetzung der Vollziehung beantragen
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben einen Versuch gestartet, die vermutlich verfassungswidrige neue Grundsteuer nach Bundesmodell zu retten. Entgegen dem Gesetz können Eigentümer nun einen niedrigeren Wert nachweisen und geltend machen. „Es ist ein schöner, aber auch bedenklicher Erfolg, dass die Finanzbehörden entgegen dem Gesetz die Möglichkeit eröffnen, realistische Grundstückswerte zu berücksichtigen“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die koordinierten Ländererlasse. „Der damalige Finanzminister und heutige Bundeskanzler Olaf Scholz hatte dies im Gesetz noch abgelehnt.“
Nach den ersten Entscheidungen des Bundesfinanzhofs in den Musterverfahren von Haus & Grund Deutschland und dem Steuerzahlerbund sehen sich die Finanzbehörden offenbar zu diesem Schritt gezwungen. Nach Auffassung von Haus & Grund ist dies jedoch kein Schritt zur Rettung des bundeseinheitlichen Grundsteuermodells, sondern ein erstes Indiz dafür, dass auch die Behörden diese Steuer für verfassungswidrig halten.
Eigentümer, die davon ausgehen, dass der festgestellte Grundbesitzwert den tatsächlichen Wert ihres Grundstücks um 40 Prozent oder mehr übersteigt, sollten beim Finanzamt die Aussetzung der Vollziehung beantragen, so Haus & Grund. Dazu müssen sie lediglich darlegen, warum der tatsächliche Wert niedriger ist als der vom Finanzamt angenommene. Bis zur Entscheidung in der Hauptsache muss dann keine Grundsteuer aufgrund des Bescheids gezahlt werden.