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Ratgeber

Immobilien in und um Kleve

VORSICHT FALLE, Reservierungsvereinbarungen sind ungültig

VORSICHT FALLE, Reservierungsvereinbarungen sind ungültig

Am 20. April 2023 hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil gefällt, das für Immobilienkäufer:innen von großer Bedeutung ist. Es schafft Klarheit zu Reservierungsvereinbarungen, die getrennt vom Maklervertrag abgeschlossen werden. Der BGH erklärt: Immobilienmakler:innen dürfen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) keine erfolgsunabhängige Reservierungsgebühr verlangen und eine entsprechende Klausel ist damit unwirksam.

Laut BGH wollen sich die Immobilienmakler:innen so eine Vergütung sichern, die unabhängig vom Zustandekommen des Verkaufs ist. Die Kaufinteressent:innen hingegen ziehen daraus keinen nennenswerten Vorteil. Der Makler erbringt mit der Reservierung keine geldwerte Gegenleistung und widerspricht damit dem Leitbild des gesetzlich geregelten Maklervertrages. Da eine Maklerprovision nur im Erfolgsfall fällig wird, kommt der Reservierungsvertrag einer erfolgsunabhängigen (Teil-)Provision gleich.

Qualifiziert. Erfahren. Engagiert.

Heiner Brindöpke

Ich vermittle Immobilien zum Kauf und Verkauf, zur Miete oder zur Pacht: